KSW Perspektiven Magazin 5|2025 - Magazin - Seite 10
DAS SUPERVERMÄCHTNIS
Aus dem Leben eines Finanzplaners
Text: Marco Birkmann
In vielen unserer Nachfolgegestaltungen begegnen wir dem Wunsch, die steuerlichen Freibeträge der Kinder im Erbfall bestmöglich zu
nutzen – besonders dann, wenn ein sogenanntes Berliner Testament vorliegt. Dabei geraten die Freibeträge der Kinder häu昀椀g „unter
die Räder“, obwohl diese pro Kind immerhin
400.000 € betragen. Eine elegante Lösung zur
steuerlichen Optimierung stellt das sogenannte Supervermächtnis dar. Heute zeigen wir Ihnen anhand eines anonymisierten Falles aus
unserer Beratungspraxis, wie es in der Praxis
funktioniert.
Ein Unternehmer-Ehepaar aus Süddeutschland hatte sich vor einigen Jahren für ein Berliner Testament entschieden. Das Vermögen
des Paares ist mit rund 9 Millionen Euro sehr
umfangreich – es setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln, Wertpapierdepots und mehreren Immobilien. Die Eheleute haben zwei
erwachsene Kinder, die in der bisherigen Gestaltung keine Berücksichtigung im ersten Erbfall 昀椀nden – ein klassischer Fall beim Berliner
Testament, bei dem zunächst der überlebende
Ehegatte Alleinerbe wird.
Das Problem:
Da beim Berliner Testament der gesamte
Nachlass zunächst auf den überlebenden
Ehegatten übergeht, können die steuerlichen
Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall nicht
genutzt werden. Diese verfallen, wenn keine ergänzende Regelung getro昀昀en wurde.
Im vorliegenden Fall gehen somit 800.000 €
an steuerlichen Freibeträgen verloren – eine
Schenkung an den Fiskus, die vermeidbar wäre.
Die Lösung:
Die Integration eines sogenannten Supervermächtnisses in das bestehende Testament.
Es handelt sich hierbei um ein Vermächtnis
zugunsten der Kinder, das der überlebende
Ehegatte im Rahmen des Berliner Testaments
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durch einen sogenannten „Gestaltungsspielraum“ freigeben kann.
Das Supervermächtnis funktioniert folgendermaßen: Der überlebende Ehegatte erhält
zwar formal den gesamten Nachlass – insoweit
bleibt es beim Berliner Testament – wird aber
gleichzeitig verp昀氀ichtet oder ermächtigt, bestimmte Vermögenswerte (z. B. Geldbeträge
oder Beteiligungen) im Wege eines Vermächtnisses an die Kinder weiterzugeben.
Im konkreten Fall hat der Ehemann das Supervermächtnis in das gemeinschaftliche Testament einarbeiten lassen. Nach seinem Tod
hat die Ehefrau – als Alleinerbin – 400.000 €
an jedes der beiden Kinder ausgezahlt. Durch
das Supervermächtnis wird dies erbsteuerlich
den Kindern als direkte Zuwendung vom verstorbenen Vater zugerechnet. Es fallen daher
keine Steuern an – die Freibeträge werden optimal genutzt.
Der steuerliche E昀昀ekt:
Ohne das Supervermächtnis wäre der gesamte Nachlass auf die Ehefrau übergegangen
– die Freibeträge der Kinder wären im ersten
Erbfall nicht genutzt worden. Mit dem Supervermächtnis konnten 800.000 € steuerfrei an
die Kinder weitergereicht werden – eine Steuerersparnis von bis zu 240.000 €, je nach Steuersatz.
Fazit:
Das Supervermächtnis ist eine intelligente Ergänzung zum Berliner Testament – es erhält
den Gedanken der Versorgung des überlebenden Ehegatten, scha昀昀t aber gleichzeitig steuerliche E昀케zienz durch die Nutzung der Freibeträge der Kinder.
Hinweis: Für die konkrete Umsetzung wenden
Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Notar.
Wir erbringen keine Rechts- und Steuerberatung.